Publikationsprozess und Rechte der Beteiligten

Ethische Regeln, Rechte und Verantwortlichkeiten

Die Veröffentlichung eines Beitrags in der Alevi Enzyklopädie erfolgt in gemeinsamer Verantwortung der Autorinnen und der Enzyklopädie. Der Publikationsprozess betrifft alle Beteiligten – das Redaktionskomitee, die Autorinnen und die Gutachter*innen – die verpflichtet sind, sich an wissenschaftliche Kriterien und ethische Standards zu halten.

Die Leserinnen sind die wichtigste Zielgruppe der Alevi Enzyklopädie. Sie tragen mit ihren Rückmeldungen zur Überprüfung, Bewertung und Weiterentwicklung der veröffentlichten Beiträge und der gesamten Publikation bei. Kritik und Vorschläge der Leserinnen sind eine grundlegende Orientierung für das Redaktionskomitee, die Autor*innen und das Koordinationskomitee der Enzyklopädie.

Aufgaben und Rechte des Redaktionskomitees

  1. Das Redaktionskomitee der Alevi Enzyklopädie ist verantwortlich für die Entscheidung, welche Beiträge veröffentlicht werden. Dabei achtet es auf:

(a) die Übereinstimmung mit dem Umfang und den Zielen der Enzyklopädie,
(b) die Einhaltung der Schreibregeln,
(c) die Einhaltung ethischer Standards und
(d) die Relevanz und Bedeutung für die Leser*innen.

  1. Wenn ein Beitrag abgelehnt wird, muss das Redaktionskomitee den Autorinnen schriftlich die Gründe mitteilen. Abgelehnte Inhalte dürfen in keiner Form mit der Öffentlichkeit oder Dritten geteilt werden. Informationen und Materialien aus diesen Beiträgen dürfen ohne Zustimmung der Autorinnen nicht verwendet werden. Alle Daten bleiben vertraulich.
  2. Bei möglichen Interessenkonflikten (z. B. ethischer, religiöser, politischer oder wirtschaftlicher Art) darf das Redaktionskomitee solche Beiträge nicht selbst beurteilen.
  3. In Fällen, die das eigene Fachwissen überschreiten, kann das Redaktionskomitee schriftliche Gutachten von qualifizierten Wissenschaftlerinnen, Intellektuellen oder Forscherinnen einholen.
  4. Das Redaktionskomitee beurteilt die eingereichten Beiträge unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, religiösem Glauben, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit oder politischer Haltung der Autor*innen.
  5. Das Redaktionskomitee respektiert die persönlichen Rechte der Autorinnen. Angaben zu den Autorinnen, Inhalte der Beiträge, Begutachtungsverfahren, Diskussionen in diesen Prozessen, Gutachterdaten und ähnliche Informationen dürfen weder offen noch indirekt weitergegeben werden.
  6. Bei ethischen Beschwerden zu veröffentlichten Beiträgen muss das Redaktionskomitee Kontakt mit den Autorinnen aufnehmen, die Beschwerde prüfen und gegebenenfalls Korrekturen veranlassen. Es kann auch Maßnahmen wie die Einschaltung von Gutachterinnen oder im Notfall den Rückzug des Beitrags ergreifen.
  7. Für strittige Themen soll das Redaktionskomitee unterschiedliche Perspektiven durch weitere Beiträge fördern.
  8. Die gesamte Kommunikation und alle Begutachtungsprozesse zwischen dem Redaktionskomitee und den Autor*innen werden online archiviert.

Aufgaben und Rechte der Autor*innen

  1. Autor*innen sind direkt verantwortlich für den Inhalt ihrer eingereichten Beiträge.
  2. Alle eingereichten Texte gelten als eigenständige, originelle Arbeiten. Sie müssen frei von Plagiaten sein, den wissenschaftlichen Regeln entsprechen, mit Referenzen belegt und korrekt sein.
  3. Wenn die Inhalte auf eigenen Forschungsarbeiten beruhen, wird erwartet, dass Autor*innen dazu detaillierte und überprüfbare Daten bereitstellen.
  4. Bereits veröffentlichte Texte (online oder gedruckt) dürfen eingereicht werden. In diesem Fall müssen sie entsprechend den Schreibregeln überarbeitet, aktualisiert und die ursprünglichen Quellen klar angegeben werden.
  5. Autor*innen müssen jede Art von Interessenkonflikt (wirtschaftlich, politisch oder anderer Art), der ihre Ergebnisse oder Interpretationen beeinflussen könnte, offenlegen.
  6. In den Beiträgen dürfen keine diskriminierenden, ausgrenzenden, wertenden oder sexistischen Inhalte enthalten sein.
  7. Autor*innen können ihre veröffentlichten Beiträge korrigieren. Änderungen werden auf der Enzyklopädie-Seite als Aktualisierungshinweis vermerkt.
  8. Autor*innen dürfen zu bereits veröffentlichten Themen alternative Texte verfassen. Die Alevi Enzyklopädie unterstützt mehrere Beiträge zu demselben Thema, um die Vielfalt der Deutungen und Praktiken des Alevitentums zu zeigen.
  9. Die Urheberrechte der veröffentlichten Inhalte gehören der Alevi Enzyklopädie.
  10. Autor*innen sind selbst verantwortlich für die Urheberrechte der verwendeten visuellen und auditiven Materialien sowie für mögliche Konflikte und rechtliche Folgen.
  11. Mit der Einreichung bestätigen Autor*innen, dass die verwendeten visuellen und auditiven Materialien original sind.
  12. Bilder, die bereits online oder in gedruckten Werken veröffentlicht wurden, dürfen unter Angabe der Quelle verwendet werden.
  13. Zu einem Beitrag können optional bis zu drei Bilder (im JPEG-Format, Auflösung 1200 x 1200) eingereicht werden.
  14. Autor*innen dürfen keine Pseudonyme verwenden. Sie müssen ihren echten Namen und (nach Möglichkeit) ihren akademischen Titel angeben.

Aufgaben und Rechte der Gutachter*innen

  1. Gutachterinnen werden hinzugezogen, wenn das Redaktionskomitee der Alevi Enzyklopädie einen Beitrag nicht selbst ausreichend beurteilen kann, aus ethischen Gründen nicht begutachten darf oder wenn Einwände gegen bereits veröffentlichte Beiträge vorliegen. In erster Linie werden Gutachterinnen aus dem Wissenschaftlichen Beirat der Enzyklopädie ausgewählt. Falls nötig, können auch andere anerkannte Wissenschaftlerinnen und Forscherinnen beauftragt werden.
  2. Das Redaktionskomitee muss die Anfrage zur Begutachtung, zusammen mit allen relevanten Unterlagen, schriftlich an die Gutachter*innen weiterleiten.
  3. Gutachter*innen sollen ihre schriftliche Stellungnahme zum eingereichten Beitrag innerhalb von spätestens zwei Monaten an das Redaktionskomitee übermitteln. Die Beurteilung muss im Rahmen der Schreibregeln, der Publikationsethik sowie der allgemeinen Ziele der Enzyklopädie erfolgen.
  4. Gutachterinnen dürfen die ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte ohne Erlaubnis der Autorinnen weder verwenden noch veröffentlichen. Sie sind für die vertrauliche Behandlung dieser Materialien verantwortlich.
  5. Bei Interessenkonflikten – aus ethischen oder anderen Gründen – dürfen Gutachter*innen keine Begutachtung übernehmen.
  6. Gutachterinnen sollen durch ihre Rückmeldungen zu den redaktionellen Entscheidungen beitragen und den Autorinnen helfen, ihre Texte zu verbessern. Die Beurteilungen müssen wissenschaftlichen Grundsätzen folgen, objektiv und klar begründet sein, keine persönlichen Angriffe enthalten und konstruktiv formuliert werden.
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