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Die Institutionalisierung des alevitischen Religionsunterrichts in Deutschland

Die Entstehung der Debatte über alevitische Religionsbildung in Deutschland

Die Entstehung des alevitischen Religionsunterrichts in Deutschland steht vor allem mit den religiösen und kulturellen Problemen in Verbindung, denen die Kinder von alevitischen Migrantenfamilien in den 1980er Jahren in ihrem Schulalltag begegneten. In dieser Zeit holten viele alevitische Arbeiter ihre Familien nach Deutschland. Ihre Kinder begannen, deutsche Schulen zu besuchen. Den Eltern wurde in den Schulen mitgeteilt, dass sie ihre Kinder auf Wunsch in den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht schicken konnten. Kinder aus der Türkei wurden jedoch oft automatisch in den türkischen Muttersprachenunterricht eingeteilt. Viele alevitische Eltern sahen es als Problem, dass einige Lehrkräfte in diesem Unterricht religiöse Inhalte mit sunnitischem Schwerpunkt vermittelten.

Die Unzufriedenheit der alevitischen Familien war nicht nur auf den Unterricht in der Schule beschränkt. Seit den 1970er Jahren wurde die sunnitische religiöse Lehre in den Moscheen der Islamischen Kulturzentren stärker. Diese Zentren waren besonders in Großstädten und im Ruhrgebiet verbreitet. In den 1980er Jahren intensivierten sich auch die Qur’an-Kurse. Dadurch wurde der religiöse Einfluss auf alevitische Kinder größer. Es ist auch bekannt, dass Religionslehrer und Moscheemitarbeiter, die nach dem Militärputsch von 1980 aus der Türkei nach Deutschland geschickt wurden, diesen Prozess unterstützten. In diesem Umfeld wurden einige alevitische Schülerinnen von sunnitischen Mitschüler:innen in der Schule gedrängt, ein Kopftuch zu tragen. In alevitischen Kreisen wurde das als eine Entwicklung gesehen, die der Weitergabe der alevitischen Identität widersprach.

Hinzu kam die Wirkung von Fernsehen, Videokassetten und populären Kulturmedien, die in den 1980er Jahren weit verbreitet waren. Auch sie verstärkten bei alevitischen Familien die Sorge vor kultureller Entfremdung. Die Kinder wurden sowohl von dominanten religiösen Praktiken als auch von einer schnell veränderten Medienwelt beeinflusst. Dadurch wurde deutlich, dass die Weitergabe der alevitischen Identität nur durch Familie und Umfeld nicht mehr ausreichte.

Seit der zweiten Hälfte der 1980er Jahre kamen auch breitere politische Veränderungen hinzu. Das Ende des Kalten Krieges begann sich abzuzeichnen. Nach dem Putsch von 1980 kamen außerdem linke Studierende, Intellektuelle und Gewerkschafter mit alevitischem Hintergrund nach Deutschland. Viele von ihnen erlebten eine Phase der Identitätssuche. Dadurch entstand rund um das Alevitentum eine neue intellektuelle und organisatorische Bewegung. So zeigte sich, dass die alevitische Organisierung in Deutschland nicht nur kulturelle Solidarität zum Ziel hatte. Sie suchte zugleich nach institutionellen Lösungen, um die alevitische Lehre an die neuen Generationen weiterzugeben. Die Forderung nach alevitischem Religionsunterricht in Deutschland entstand in genau diesem historischen Zusammenhang.

Die ersten Initiativen: Das Beispiel Hamburg

Die ersten konkreten Initiativen zum alevitischen Religionsunterricht in Deutschland entstanden in Hamburg. Die Hamburger Alevitische Kulturgruppe wurde Ende 1988 gegründet. In ihrer im Mai 1989 veröffentlichten „Alevi-Erklärung“ machte sie auf die Existenz von Hunderttausenden Alevit:innen in Deutschland aufmerksam. Sie betonte auch, dass die alevitische Lehre an die zweite Generation weitergegeben werden müsse. Dieser Text war einer der wichtigsten ersten Schritte. Er zeigte, dass die alevitische Präsenz in Deutschland nicht mehr nur im Zusammenhang mit Migration, sondern auch mit religiöser und kultureller Kontinuität definiert wurde.

Die Alevitische Kulturwoche, die die Hamburger Alevitische Kulturgruppe vom 2. bis 7. Oktober 1989 organisierte und an der etwa 5.000 Menschen teilnahmen, war ein wichtiger Wendepunkt für die öffentliche Sichtbarkeit. Nach dem großen Interesse an dieser Veranstaltung wurden die Vorbereitungen für eine institutionelle Organisierung in Hamburg schneller. Am 9. Juni 1990 wurde im Gebäude der Universität Hamburg das „Hamburger Alevitische Kulturzentrum“ gegründet. Diese Institution war wichtig, weil sie zu den ersten offiziellen Einrichtungen in Deutschland gehörte, die unter dem Namen Alevi gegründet wurden.

Dass in der Satzung des Hamburger Alevitischen Kulturzentrums ausdrücklich das Ziel genannt wurde, alevitische Kulturkurse an Schulen anzubieten, zeigt, dass das Thema von Anfang an Teil der institutionellen Agenda war. In der Satzung heißt es, dass Bedürfnisse in Bezug auf alevitische Moral, Lehre und Praxis erfüllt werden sollen. Außerdem sollten im Rahmen der Religions- und Glaubensfreiheit Studien, Forschungen und Untersuchungen zur Vorstellung des alevitischen Glaubens und der alevitischen Kultur durchgeführt werden. Dieser Ansatz zeigt, dass der Anspruch auf Religionsunterricht später nicht nur pädagogisch, sondern auch auf der Grundlage von Glaubensfreiheit formuliert wurde.

In diesem Zusammenhang startete das Hamburger Alevitische Kulturzentrum am 22. September 1991 eine Unterschriftenkampagne. Gefordert wurde Unterricht über den alevitischen Glauben, die alevitische Kultur, Rituale und Geschichte für rund 5.000 alevitische Schüler:innen in Hamburger Schulen. Als Ergebnis dieser Initiative wurde die Einrichtung 1995 Mitglied des Interreligiösen Rates. Dieser Rat war unter der Leitung der evangelischen Kirche gegründet worden und bildete die Grundlage für das interreligiöse Religionsunterrichtsmodell in Hamburg. Damit wurde Hamburg zu dem Bundesland, in dem die Forderung nach alevitischem Religionsunterricht zum ersten Mal konkret formuliert, organisatorisch getragen und zum Thema institutioneller Gespräche im Bereich Religionsbildung gemacht wurde.

Der rechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen

Die Anerkennung des alevitischen Religionsunterrichts in Deutschland als Religionsunterricht (Alevitische Religionsunterricht, ARU) steht in direktem Zusammenhang mit dem deutschen Bildungssystem und der verfassungsrechtlichen Ordnung. Religionsunterricht beeinflusst wie andere Fächer das Vorrücken in die nächste Klasse. Deshalb liegt die praktische Zuständigkeit bei den Kultusministerien der Bundesländer. Gleichzeitig hat der Religionsunterricht innerhalb des säkularen Staates einen besonderen verfassungsrechtlichen Status.[1] Daher wird seine Gestaltung nicht nur durch Landesgesetze bestimmt, sondern auch durch die Bestimmungen des Grundgesetzes zur Religionsfreiheit und zum Religionsunterricht.

In diesem Rahmen garantiert Artikel 4 des Grundgesetzes die Glaubensfreiheit. Artikel 7 Absatz 3 sieht vor, dass Religionsunterricht nach den Inhalten der jeweiligen Glaubensgemeinschaft erteilt wird. In einem solchen System ist der Staat für den pädagogischen und verfassungsrechtlichen Rahmen verantwortlich. Der religiöse Inhalt des Unterrichts wird jedoch von der jeweiligen Glaubensgemeinschaft bestimmt. Bis zum Alter von 14 Jahren entscheiden die Eltern direkt über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht. Deshalb spielten die Forderungen der Eltern und die Repräsentationskraft der alevitischen Institutionen eine zentrale und entscheidende Rolle in der Entwicklung des alevitischen Religionsunterrichts.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1987 war ein wichtiger Bezugspunkt für die Frage, was unter Religionsunterricht im Sinne der Verfassung zu verstehen ist. Danach ist Religionsunterricht kein Kulturfach, das religiöse Lehre nur überkonfessionell und rein vergleichend behandelt. Er kann auch nicht nur als Unterricht über Moral, Tradition oder Geschichte verstanden werden. Dadurch wurde klar, dass der alevitische Religionsunterricht kein gewöhnlicher Kulturunterricht sein durfte, sondern als glaubensbezogener Religionsunterricht im verfassungsrechtlichen Sinn gestaltet werden musste.

Deshalb ging es in der Debatte über alevitischen Religionsunterricht in Deutschland nicht nur um den Bedarf an einem neuen Fach für alevitische Kinder. Es ging zugleich um zwei zentrale Fragen: Wird das Alevitentum in der deutschen Rechtsordnung als ein Glaube mit eigener Lehre anerkannt? Und wird die AABF als legitime Vertreterin dieses Glaubens akzeptiert? Die späteren Debatten, Einwände und Gutachten konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Beantwortung dieser beiden Fragen.

Die Initiativen der Föderation der Alevitischen Gemeinden in Deutschland (AABF) und die Verlagerung des Prozesses auf die Bundesebene

Nach den ersten Initiativen in Hamburg wurde das Thema alevitischer Religionsunterricht in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre zu einem der Hauptthemen der Föderation der Alevitischen Gemeinden in Deutschland (AABF). Dadurch wurde es notwendig, Lösungen auf Bundesebene zu finden und zu koordinieren. Die Initiativen der AABF im Bildungsbereich konzentrierten sich darauf, dass alevitische Kinder Unterricht über ihren eigenen Glauben und ihre eigene Kultur in der Schule und im Rahmen eines verfassungsrechtlich abgesicherten Religionsunterrichts erhalten. Nach 1995 wurde dieses Ziel nicht mehr als vorübergehende oder lokale Lösung gesehen, sondern als dauerhaftes und institutionelles Recht auf Bundesebene. Deshalb stellte die AABF 1999 ihr professionelles Team auf, das die Grundlage für den alevitischen Religionsunterricht schaffen und seine Kontinuität sichern sollte.[2]

In diesem Zusammenhang beschloss die AABF am 20. März 1999 die Gründung einer Lehrplankommission aus Lehrer:innen, Pädagog:innen und Glaubensautoritäten.[3] Die Aufgabe dieser Kommission war es, einen Entwurf für einen Lehrplan zu erstellen, der in einem spezifischen Religionsunterricht für das Alevitentum unterrichtet werden konnte. Die Arbeit begann mit der Festlegung von Grundthemen, die den Schüler:innen unbedingt vermittelt werden sollten. Danach wurden die von den Mitgliedern vorbereiteten Einheiten in gemeinsamen Sitzungen diskutiert. Nach zwei Jahren Arbeit wurde der Organisation im Mai 2001 der Entwurf des „Lehrplans für den Alevi-Unterricht“ vorgelegt. Diese Initiative zeigt, dass die AABF nicht nur als eine Institution handelte, die Rechte einforderte. Sie begann auch, als Ansprechpartnerin aufzutreten, die den Inhalt des Unterrichts institutionell vorbereitete.

Ab dem Jahr 2000 gewannen die Initiativen der AABF durch Anträge in den Bundesländern an Dynamik. Nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass die Islamische Föderation in Berlin an Grundschulen islamischen Religionsunterricht anbieten durfte, wuchs bei der AABF das Gefühl der Dringlichkeit. Es bestand die Möglichkeit, dass einige alevitische Kinder diesen Unterricht besuchen würden. Deshalb stellte die AABF zusammen mit dem Kulturzentrum der Anatolischen Alevis in Berlin am 17. März 2000 einen Antrag bei der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf Einführung des alevitischen Religionsunterrichts. Im selben Jahr und in der Folgezeit wurden ähnliche Anträge in Baden-Württemberg, Hessen, Berlin, Bayern und 2001 auch in Nordrhein-Westfalen gestellt. So wurde die Forderung nach alevitischem Religionsunterricht nicht mehr nur in einer einzelnen Stadt diskutiert, sondern zu einem koordinierten Prozess in mehreren Bundesländern.

Die Entscheidung der Berliner Bildungsverwaltung vom 17. April 2002, dem Kulturzentrum der Anatolischen Alevis die Genehmigung zu erteilen, an Berliner Schulen „Alevi-Unterricht“ anzubieten, gilt als der erste konkrete rechtlich-institutionelle Erfolg des Prozesses. Mit dieser Entscheidung wurde das Alevitentum in Deutschland zum ersten Mal als Schulfach unterrichtet. Doch diese Entscheidung allein führte noch nicht automatisch dazu, dass der Unterricht von selbst begann. Viele praktische Aufgaben mussten in kurzer Zeit erledigt werden. Dazu gehörten die Bestimmung möglicher Schulen, die Information der Eltern, die Sammlung der Schüleranmeldungen, die Auswahl der Lehrkräfte und ihre Ausbildung nach dem Lehrplan. Das zeigt, dass die Anerkennung des alevitischen Religionsunterrichts nicht nur rechtliche Anerkennung erforderte, sondern auch einen intensiven organisatorischen Mobilisierungsprozess.

Interne Vorbehalte und externe Einwände

Der Prozess des alevitischen Religionsunterrichts wurde nicht nur durch institutionelle Fortschritte geprägt, sondern auch durch verschiedene Vorbehalte und Einwände. Einige dieser Einwände kamen aus der alevitischen Gemeinschaft selbst. Andere kamen von Institutionen außerhalb des Alevitentums und von der Bürokratie der Bundesländer. Deshalb muss dieser Prozess nicht nur als Kampf um ein Bildungsrecht, sondern auch als Kampf um Repräsentation, Anerkennung und Legitimität verstanden werden.

Der deutlichste externe Einwand zeigte sich in der Haltung der DİTİB, also des deutschen Ablegers des Präsidiums für Religionsangelegenheiten. DİTİB erklärte in offiziellen Gesprächen, dass Alevis Muslime seien. Deshalb gebe es keinen Bedarf für einen eigenen alevitischen Religionsunterricht. Darüber hinaus wurde behauptet, die AABF sei „eine Organisation mit linker Herkunft“, beschäftige sich „nicht genug mit Glaubensfragen“ und könne deshalb „nicht als legitime Vertreterin der Alevis gelten“. Diese Haltung kann als Spiegel eines einheitlichen Verständnisses gesehen werden, das versucht, das Alevitentum im sunnitischen Islam aufzulösen.

Die Frage der Repräsentation beschränkte sich jedoch nicht nur auf DİTİB. Auch die Kultusministerien der Bundesländer verhielten sich vorsichtig bei der Frage, ob die AABF tatsächlich alle Alevis vertrete. In dieser Zeit wurde angegeben, dass mehr als 90 alevitische Vereine Mitglied der AABF seien und diese Zahl weiter wachse. Gleichzeitig blieben aber einige Vereine, die Ende der 1990er Jahre mit dem CEM-Vakfı verbunden waren, außerhalb der AABF. Hinzu kamen neue Formationen wie die kurdische alevitische Föderation, die von kurdischen politischen Kreisen unterstützt wurde. Dadurch zogen sich die Debatten über die Repräsentationsfrage auf Ebene der Ministerien in die Länge. Deshalb wurden auch die Entscheidungen zum alevitischen Religionsunterricht über einen längeren Zeitraum verteilt.

Die Vorbehalte in den Bildungsministerien hingen zum Teil mit Unwissenheit und zum Teil mit bürokratischer Vorsicht zusammen. Viele deutsche Verantwortliche kannten weder die AABF noch das Alevitentum gut genug. Deshalb standen sie den Thesen der DİTİB näher und dachten, alevitische Schüler:innen könnten am islamischen Religionsunterricht teilnehmen. Für eine gewisse Zeit erschien die Idee, das Alevitentum in den islamischen Religionsunterricht zu integrieren, manchen Kreisen als praktischere Lösung, als es als eigenen Glauben und eigenes Fach anzuerkennen. Doch dieser Ansatz widersprach dem Recht und der Forderung der alevitischen Gemeinschaft, ihre eigene Glaubenslehre unabhängig zu definieren. Deshalb verlängerte sich der Prozess des alevitischen Religionsunterrichts nicht nur wegen rechtlicher Probleme, sondern auch, weil die institutionelle Repräsentation des Alevitentums noch nicht vollständig ausgereift war.

Gutachten und die Anerkennung des alevitischen Religionsunterrichts

Nach den Anträgen der AABF in verschiedenen Bundesländern beschlossen vor allem Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg im Dezember 2001, Gutachten erstellen zu lassen, um über diese Anträge entscheiden zu können. Diese Phase war ein Wendepunkt im Prozess des alevitischen Religionsunterrichts. Denn das Thema wurde nun nicht mehr nur auf der Ebene von Forderungen und Einwänden behandelt. Es wurde jetzt auf Grundlage wissenschaftlicher Gutachten aus Religionswissenschaft und Rechtswissenschaft beurteilt.

In diesem Zusammenhang wurde Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann, Leiterin des Instituts für Religionswissenschaft der Universität Marburg, am 23. November 2001 gebeten, ein Gutachten zum Thema „Alevitentum und AABF aus religionswissenschaftlicher Sicht“ zu erstellen. Spuler-Stegemann nahm nicht nur schriftliche Quellen in den Blick. Sie berücksichtigte auch die Arbeit der AABF und die Positionen alevitischer Gruppen außerhalb der AABF. In ihrem 65-seitigen Gutachten, das sie am 21. Juli 2003 dem nordrhein-westfälischen Bildungsministerium vorlegte, gab sie ausführliche Informationen über die Lehre des Alevitentums und über die AABF. Damit schuf sie einen Rahmen, der den alevitischen Religionsunterricht verfassungsrechtlich möglich machte. Dieses Gutachten wurde zu einem der ersten zentralen Referenztexte in den institutionellen Debatten über das Alevitentum in Deutschland.

Nach dem religionswissenschaftlichen Gutachten wurde ein zweites Gutachten aus rechtlicher Sicht beauftragt. Damit wurde Prof. Dr. Stefan Muckel, Leiter des Instituts für Kirchenrecht an der Universität zu Köln, betraut. Auch Muckel übernahm in seinem Gutachten die grundlegenden Ergebnisse des ersten Gutachtens. In beiden Gutachten wurde betont, dass „das Alevitentum zwar überwiegend islamischen Ursprungs ist, aber einen eigenständigen Glauben darstellt“. Deshalb könne es als eigenes Unterrichtsfach an Schulen unterrichtet werden. Außerdem könne die AABF als Glaubensorganisation der Alevis in Deutschland anerkannt werden. Dieses Ergebnis war nicht nur für die Legitimität des alevitischen Religionsunterrichts wichtig, sondern auch für die Anerkennung der AABF als offizielle Ansprechpartnerin.

Nach der Veröffentlichung der Gutachten erklärten die Bundesländer am 2. Dezember 2004 über Nordrhein-Westfalen, dass sie den alevitischen Religionsunterricht auf Grundlage dieser Bewertungen anerkennen würden. Damit wurde die Forderung nach alevitischem Religionsunterricht nach einer langen Phase von Anträgen und Prüfungen im verfassungsrechtlichen und institutionellen Rahmen angenommen. Mit dieser Entscheidung übernahm die AABF auf der einen Seite aktive Verantwortung in Bereichen wie Lehrplan, Unterrichtsmaterialien und Lehrer:innenausbildung. Auf der anderen Seite spielte sie zusammen mit den Bildungsministerien eine direkte Rolle bei der Organisation des Unterrichts. Damit wurde eine historische Schwelle überschritten. Zum ersten Mal konnten alevitische Kinder auf Bundesebene ihren eigenen Glauben in der Schule im Rahmen eines offiziellen Unterrichtsfaches lernen.

Die gemeinsame Kommission, die Vorbereitung der Umsetzung und die Erstellung des Lehrplans

Nach den Gutachten richteten die Bildungsministerien zusammen mit der AABF gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes eine gemeinsame Kommission ein, um die Bedingungen für die Durchführung des alevitischen Religionsunterrichts festzulegen. Die Kommission arbeitete in drei zentralen Bereichen: „die Feststellung alevitischer Schüler:innen“, „die Erstellung des Lehrplans“ und „die Bestimmung und Ausbildung der Lehrkräfte“.

Einer der ersten Schritte war die Feststellung der Schüler:innen, die am Unterricht teilnehmen konnten. Die AABF stellte in vier Bundesländern über Anmeldeformulare den alevitischen Religionsunterricht in den Alevitischen Kulturzentren vor und versuchte, Schüler:innen im Alter von sechs bis zwölf Jahren zu erfassen. In diesem Prozess organisierten viele alevitische Vereine Treffen, bildeten Kommissionen und gründeten kleine Gruppen, um die Eltern zu informieren. Bis 2004 wurden in 18 Städten in vier Bundesländern insgesamt 3.680 alevitische Schüler:innen erreicht.

Die Arbeit am Lehrplan reicht zurück bis zur ersten Lehrplankommission, die die AABF 1999 ins Leben gerufen hatte. Dieser erste Entwurf legte schon vor der offiziellen Anerkennung die Grundthemen des Unterrichts fest und bildete später die Grundlage für die gemeinsame Arbeit mit den Bundesländern. Die Vorbereitung des Lehrplans für den alevitischen Religionsunterricht an Schulen wurde besonders in Nordrhein-Westfalen konkret. Es war vorgesehen, dass der Lehrplan für die Klassen 1 bis 4 zunächst dort von einer gemeinsamen Kommission von AABF und Land erarbeitet und danach von den anderen Bundesländern angepasst werden sollte. In dieser Kommission arbeiteten Pädagog:innen und Lehrer:innen, die von der AABF vorgeschlagen wurden, zusammen mit Fachleuten des Bildungsministeriums. Die Kommission arbeitete bis Juni 2007.

Bei der Erstellung des Lehrplans traten verschiedene Probleme auf. Es war nicht leicht, für viele Begriffe des Alevitentums passende deutsche Entsprechungen zu finden. Es wurde diskutiert, welche Begriffe türkischer, kurdischer, arabischer und persischer Herkunft übersetzt und welche in ihrer ursprünglichen Form beibehalten werden sollten. Hinzu kamen die begrenzte Zahl schriftlicher Quellen und die Vielfalt der Deutungen innerhalb des Alevitentums. Dadurch stellte sich die Frage, wie der Unterrichtsinhalt in einen gemeinsamen Rahmen gebracht werden könne. Deshalb orientierte sich die Kommission daran, einen minimalen und gemeinsamen Lehrplan zu entwickeln, der auf rızalık, also auf Konsens, beruht.

Im vorbereiteten Lehrplan wurde besonders auf die plurale Struktur des Alevitentums geachtet. Nach dem Verständnis „Yol bir, sürek bin bir“ wurde festgelegt, dass verschiedene Deutungen zu einem Thema den Schüler:innen ohne Hierarchie von richtig und falsch vermittelt werden sollten, wenn es mehr als eine Interpretation gibt. Nach dem Grundgesetz wurde Deutsch als Unterrichtssprache festgelegt. Zugleich sollten die Schüler:innen die grundlegenden Begriffe des Alevitentums sowohl in ihrer Originalform als auch in deutscher Übersetzung lernen. So sollte der Unterricht den alevitischen Schüler:innen ermöglichen, ihre eigene Glaubenswelt zu verstehen und sie auch im schulischen Umfeld anderen zu erklären.

Lehrer:innenausbildung und Institutionalisierung

Die Lehrer:innenausbildung spielt eine zentrale Rolle bei der Institutionalisierung des alevitischen Religionsunterrichts. Die AABF handelt als Glaubensinstitution nicht nur als verantwortliche Stelle für die Inhalte des Unterrichts. Sie ist auch Ansprechpartnerin für die Auswahl der Lehrkräfte und für die Inhalte ihrer Ausbildung. In der ersten Phase wurden deshalb alevitische Lehrer:innen angesprochen, die an deutschen Pädagogischen Hochschulen oder Lehramtsfakultäten ausgebildet worden waren und mit Zustimmung der Bildungsministerien bereits an Schulen arbeiteten. Von diesen Lehrkräften wurde rızalık eingeholt, damit sie Alevi-Unterricht erteilen konnten. Seit 2008 erhalten diese Lehrkräfte eine besondere alevitische Ausbildung, um an Grundschulen Alevi-Unterricht geben zu können. Danach bekommen sie ein Zertifikat. In dieser Ausbildung werden alevitische Pädagogik und alevitische Didaktik im Rahmen des Lehrplans behandelt.

Dieses zertifikatsbasierte Modell, das aus der Notwendigkeit heraus entstand, wurde als vorläufige Lösung verstanden. Sowohl die AABF als auch die Bildungsministerien betonten, dass für eine langfristige Lösung alevitische Pädagogik direkt an den Lehramtsfakultäten unterrichtet werden müsse. Zu diesem Zweck stellte die AABF 2010 einen Antrag an der Pädagogischen Hochschule Weingarten in Baden-Württemberg, damit dort Lehrveranstaltungen zur alevitischen Pädagogik eingerichtet werden. Infolge dieses Antrags wurde im Sommersemester 2011 das Programm Lehrgang Alevitische Religionspädagogik als Zusatzangebot für Lehramtsstudierende eingeführt. Im Jahr 2013 wurde dieses Modell in eine dauerhafte Lehrer:innenausbildung überführt. Lehramtsstudierende, die dort ausgebildet wurden, erhielten nun ein Diplom und damit die Befugnis, Alevi-Unterricht an Schulen zu erteilen. So begann sich der alevitische Religionsunterricht nicht nur auf der Ebene der Praxis, sondern auch auf der Ebene der Lehrer:innenausbildung zu institutionalisieren.

Ein weiterer wichtiger Teil dieses Institutionalisierungsprozesses ist, dass das Alevitentum auf universitärer Ebene zu einem Gegenstand von Forschung und Lehre geworden ist. Zum ersten Mal in Deutschland wurde das Alevitentum im Studienjahr 2015/16 an der Universität Hamburg als Forschungs- und Lehrbereich angeboten. Alevitische Lehrkräfte, die in diesem Rahmen ausgebildet wurden, unterrichten in Hamburg im gemeinsamen Religionsunterricht und in anderen Bundesländern im Alevi-Unterricht. Diese Entwicklung zeigt, dass der alevitische Religionsunterricht nicht nur Lehrer:innen für die schulische Praxis hervorbringt. Er hat dem Alevitentum auch im Bereich der akademischen Wissensproduktion Legitimität verschafft.

Die Ausbreitung des alevitischen Religionsunterrichts in den Bundesländern und die aktuelle Situation

Im Jahr 2026 wird der alevitische Religionsunterricht in acht Bundesländern auf Grundschulniveau angeboten. Diese sind Berlin, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Im Bundesland Hamburg wird das Alevitentum dagegen im interreligiösen gemeinsamen Religionsunterricht vermittelt. Dieses Bild zeigt, dass sich Initiativen, die anfangs nur auf wenige Bundesländer beschränkt waren, mit der Zeit auf ein breiteres geografisches Gebiet ausgedehnt haben. Der alevitische Religionsunterricht hat sich je nach Bundesland unterschiedlich schnell entwickelt. Insgesamt ist jedoch eine klare Tendenz zur institutionellen Ausweitung zu erkennen.

Nach der Ausbreitung auf Grundschulniveau kam auch der Übergang auf die Sekundarstufe auf die Tagesordnung. In Nordrhein-Westfalen stellte die AABF nach zwei Jahren praktischer Erfahrung im Jahr 2010 einen Antrag, damit der alevitische Religionsunterricht auch an weiterführenden Schulen eingeführt wird. Daraufhin richtete das Bildungsministerium des Landes eine neue gemeinsame Kommission ein. Sie bestand aus alevitischen Bildungsexpert:innen und Fachleuten des Landes. Die Kommission schloss den Lehrplan im März 2012 ab. Nachdem das Programm von den Gremien der AABF angenommen worden war, begann im Schuljahr 2012/2013 der Alevi-Unterricht für die Klassen 5 bis 10. In Baden-Württemberg wird Alevi-Unterricht seit 2014 auch an weiterführenden Schulen angeboten. Das zeigt, dass der alevitische Religionsunterricht nicht mehr nur auf die Einführung in die Identitätsvermittlung beschränkt ist. Er hat sich auch zu einem Unterrichtsrahmen entwickelt, der ältere Altersgruppen anspricht.

Die Teilnahme am alevitischen Religionsunterricht hängt nicht davon ab, ob die Eltern der Schüler:innen mit alevitischen Institutionen verbunden sind oder nicht. Jedes Kind aus einer alevitischen Familie kann freiwillig an diesem Unterricht teilnehmen, unabhängig davon, ob die Familie Mitglied eines alevitischen Kulturzentrums ist oder nicht. Auch Kinder aus gemischten Ehen können daran teilnehmen. Gleichzeitig muss jedoch eine bestimmte Mindestzahl von Schüler:innen vorhanden sein, damit eine Lerngruppe gebildet werden kann. In der allgemeinen Praxis müssen in den Klassen 1 bis 4 mindestens acht Schüler:innen vorhanden sein. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen liegt diese Zahl bei zwölf. Diese Bedingungen zeigen, dass der alevitische Religionsunterricht zwar als verfassungsrechtliches Recht anerkannt ist, seine konkrete Umsetzung aber je nach Bevölkerungsdichte und lokaler Organisationsstruktur unterschiedlich ausfallen kann.

Das Beispiel Hamburg zeigt jedoch ein Modell, das sich zum Teil von den anderen Bundesländern unterscheidet. In Hamburg lernen alevitische Schüler:innen das Alevitentum nicht in einem eigenen Fach, sondern im interreligiösen gemeinsamen Religionsunterricht mit dem Namen Religionsunterricht für alle. Dieses Modell wurde 2012 eingeführt, nachdem die AABF und islamische Organisationen jeweils getrennt mit dem Hamburger Senat einen Staatsvertrag über Gleichberechtigung unterzeichnet hatten. In diesem Modell wurden alevitische Themen im gleichen Umfang wie andere Glaubenstraditionen in den Lehrplan aufgenommen. So gewann das Alevitentum in Hamburg Sichtbarkeit weniger in Form eines eigenen Religionsfaches, sondern im Rahmen eines gleichberechtigten multi-religiösen gemeinsamen Unterrichtsmodells.

Die Wirkungen des alevitischen Religionsunterrichts

Die Wirkungen des alevitischen Religionsunterrichts auf die Schüler:innen zeigen sich zuerst im Bereich der Beteiligung am Unterricht und des Ausdrucks von Identität. Nach Beobachtungen der Lehrkräfte steigt die Aufmerksamkeit der Schüler:innen im Unterricht. Besonders die zu Beginn des Unterrichts eingeholte rızalık trägt dazu bei, dass die Schüler:innen friedlichere und harmonischere Haltungen entwickeln. In diesem Sinn vermittelt der alevitische Religionsunterricht nicht nur Wissen. Er unterstützt auch bestimmte moralische und soziale Verhaltensweisen.

Dass alevitische Schüler:innen ihren eigenen Glauben und ihre eigene Kultur im schulischen Umfeld lernen, ermöglicht es ihnen auch, dieses Wissen ohne Scheu auszudrücken. Dass sie die im Unterricht gewonnenen Kenntnisse und Werte mit ihren Mitschüler:innen teilen können, stärkt ihr Selbstvertrauen. So bleibt die alevitische Identität nicht nur eine Zugehörigkeit, die im privaten Bereich gelebt wird. Sie wird auch im schulischen Umfeld sichtbar und aussprechbar.

Die Wirkung des alevitischen Religionsunterrichts beschränkt sich nicht nur auf die Schüler:innen. Wenn Schüler:innen das, was sie im Unterricht lernen, zu Hause mit ihren Familien teilen und Eltern durch die Unterrichtsmaterialien ihrer Kinder neue Informationen bekommen, zeigt das, dass die Weitergabe zwischen den Generationen nicht nur in eine Richtung läuft. Manchmal entsteht sogar ein umgekehrter Lernprozess, der von den Kindern zu den Eltern geht. So nimmt der alevitische Religionsunterricht in den Schulen eine neue vermittelnde Rolle bei der Weitergabe religiösen Wissens innerhalb der alevitischen Gemeinschaft in Deutschland ein.

Der alevitische Religionsunterricht wirkt sich auch auf soziale Beziehungen aus. Vor dem Beginn des Unterrichts äußerten einige Schulleitungen und Kreise rund um die Konsulate der Republik Türkei die Sorge, dass dieser Unterricht neue Spannungen zwischen sunnitischen und alevitischen Eltern oder Schüler:innen schaffen könnte. Die Erfahrungen der folgenden Jahre zeigten jedoch meistens das Gegenteil. Sunnitische Eltern und Schüler:innen zeigten Interesse daran, mehr über das Alevitentum zu lernen, und holten sich manchmal direkt Informationen von alevitischen Lehrkräften. Das trug dazu bei, Vorurteile gegenüber Alevis abzubauen und friedlichere Beziehungen im schulischen Umfeld zu fördern.

Ähnlich wurde auch beobachtet, dass deutsche Lehrkräfte größeres Interesse an Lehrer:innen des alevitischen Religionsunterrichts zeigten und dass sich der interreligiöse Dialog unter den Lehrkräften verstärkte. Alevitische Eltern zeigten auch größeres Interesse an gemeinsamen Veranstaltungen und Gedenkprogrammen an Schulen. Im schulischen Umfeld entstanden dauerhaft stärkere Dialoge mit anderen Eltern. Deshalb funktioniert der alevitische Religionsunterricht nicht nur als Unterrichtspraxis im Klassenraum. Er ist zugleich ein Mittel, das die Anerkennung des Alevitentums im lokalen öffentlichen Raum erleichtert.

Probleme in der Praxis

Bei der Umsetzung des alevitischen Religionsunterrichts bestehen weiterhin verschiedene strukturelle und organisatorische Probleme. An erster Stelle stehen Schwierigkeiten, die mit der Organisation zusammenhängen. Oft ist es nicht möglich, dass jede alevitische Lehrkraft den Alevi-Unterricht an ihrer eigenen Schule erteilt. Der Hauptgrund dafür ist, dass es an vielen Schulen nicht genügend alevitische Schüler:innen gibt. Deshalb müssen Lehrkräfte an andere Schulen fahren, um dort zu unterrichten. Das erhöht einerseits ihre Arbeitsbelastung und macht andererseits die Kontinuität des Unterrichts stärker von lokalen Bedingungen abhängig.

Ein weiteres Problem betrifft die Initiative der Schulleitungen. Selbst wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, beginnen viele Schulleiter:innen nicht von selbst mit dem alevitischen Religionsunterricht. Damit der Unterricht eröffnet werden kann, müssen Eltern ihre Forderung nach Alevi-Unterricht klar als rechtlich anerkanntes Recht formulieren, die Schulleitung darauf aufmerksam machen und mit Unterstützung der AABF eine geeignete Lehrkraft benennen. So müssen sowohl die Eltern als auch die Alevitischen Kulturzentren in der jeweiligen Stadt die Schulleitungen von der Notwendigkeit und den Vorteilen des alevitischen Religionsunterrichts als Recht überzeugen.

Gleichzeitig behandeln lokale alevitische Institutionen diesen Prozess nicht nur als Verwaltungsfrage. Mit Unterstützung der Schulleitungen organisieren die Alevitischen Kulturzentren zu Beginn des Unterrichts Feiern oder Zeremonien an den Schulen. Zu diesen Veranstaltungen werden Schulleitungen, Schüler:innen, Eltern, Lehrkräfte und die lokale Presse eingeladen. So wird einerseits der Inhalt des Unterrichts öffentlich vorgestellt, andererseits wird das Alevitentum im sozialen Leben der jeweiligen Stadt sichtbarer. Das zeigt, dass die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung auch durch Praktiken öffentlicher Anerkennung überwunden werden sollen.

Fazit

Der alevitische Religionsunterricht in Deutschland entstand als eine institutionelle Antwort im Bildungsbereich auf die Forderungen der migrantischen alevitischen Gemeinschaft nach Glaubensfreiheit, öffentlicher Anerkennung und Weitergabe von Wissen zwischen den Generationen. Dieser Prozess begann in den 1980er Jahren mit den Sorgen der Familien über die religiöse und kulturelle Orientierung ihrer Kinder. Mit den ersten Initiativen in Hamburg, den Anträgen der AABF auf Länderebene, den Gutachten, der Arbeit gemeinsamer Kommissionen, der Lehrplanentwicklung und der Lehrer:innenausbildung an Universitäten erhielt er schließlich eine offizielle Struktur. So wurde das Alevitentum in Deutschland nicht mehr nur als ein Glaube verstanden, der im privaten Bereich gelebt wird. Es wurde auch zu einem anerkannten und vermittelten Unterrichtsbereich innerhalb des Schulsystems. In diesem Sinn ist der alevitische Religionsunterricht nicht nur eine Bildungsfrage. Er bezeichnet zugleich eine wichtige Etappe in der Institutionalisierung der alevitischen Präsenz in Deutschland im Hinblick auf religiöse Repräsentation, öffentliche Gleichstellung und gesellschaftlichen Dialog.

Endnoten

[1] Die Beziehungen zwischen Religion und Staat in Deutschland werden in einem säkularen Rahmen geregelt, der auf Artikel 137 der Weimarer Verfassung und Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz) beruht. In diesem System hat der Staat keine offizielle Religion. Gleichzeitig sind Religions- und Gewissensfreiheit verfassungsrechtlich garantiert, und eine Zusammenarbeit mit religiösen Gemeinschaften auf der Grundlage des öffentlichen Rechts ist möglich.

[2] Die Leitung der AABF beauftragte İsmail Kaplan im August 1999 in ihrer Kölner Zentrale damit, die Abteilung Bildung und Projekte einzurichten.

[3] Mitglieder der ersten Lehrplankommission für den Alevi-Unterricht waren: İsmail Kaplan (Moderator), Celal Aydemir, Hayati Bektaş, Faysal İlhan (Hakk’a yürüme-Datum: 24.12.2015), Veli Aydın, Cevat Ersoy, İsmail Demirtaş, Mustafa Düzgün (bis 28.08.1999) und Ahmet Aydemir (bis 15.05.1999; Hakk’a yürüme-Datum: 05.04.2015).

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